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Erweiterung der Rechte auf TMG für Inhaber einer Segelfluglizenz, LAPL(S) oder SPL


Wenn Sie bereits eine Pilotenlizenz für Segelflugzeuge besitzen (LAPL(S) oder SPL), können sie an unserer Flugschule einen Ausbildungslehrgang zur Erweiterung Ihrer Rechte zum Fliegen auf der Klasse der Reisemotorsegler (engl.: Touring Motor Glider, TMG) belegen.

Segelfliegen ist eine der schönsten Sportarten, muß jedoch in einer starken Gemeinschaft ausgeführt werden. Die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen um den Segelflug erfolgreich zu betreiben sind nicht zu unterschätzen. Er erfolgt deshalb in den Luftsportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern.
Es hängt von der persönlichen Lebenssituation und von der weiteren persönlichen Zielsetzung beim Betreiben diesen schönen Hobby's ab, ob man eine Erweiterung seiner Segelfluglizenz auf Rechte zum Fliegen auf der TMG-Klasse anstrebt.

Das Fliegen auf dem TMG hat auch für den Segelflieger viele Vorteile:
1. man kann auch im Spätherbst, Winter und zeitigen Frühjahr fliegen;
2. der Aktionsradius um unsere schöne deutsche Heimat und das europäische Ausland kennenzulernen erweitert sich beträchtlich;
3. wenn man in unserer Nähe wohnt ist auch ein schöner Flug unter der Woche ohne großen Aufwand möglich;
4. wer später beabsichtigt eine Lizenz für Flugzeuge zu erwerben, z.B. PPL(A) oder LAPL(A), dem wird ein Teil seiner bisherigen Flugerfahrung auf TMG auf die Ausbildung angerechnet.

Übersicht: Ausbildungslehrgang Erweiterung TMG für LAPL(S) und SPL

1. Eingangsvoraussetzungen:
- Besitz einer Segelfluglizenz LAPL(S) oder SPL
- ein gültiges Tauglichkeitszeugnis, welches für die Klasse vorgeschrieben ist
- ein Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz

2. Anrechnung von Erfahrungen und Vorkenntnissen:
Für Bewerber mit LAPL(S) / SPL, die im Besitz einer Berechtigung für den Eigenstart auf motorisierten Segelflugzeugen sind, kann der erforderliche Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung reduziert werden.
Konsultieren Sie hierzu bitte unseren Ausbildungsleiter.

3. Lehrgangsinhalt
3.a Theorieausbildung (ca. 21 Stunden)
- Grundlagen des Fliegens (Erweiterungen für TMG)
- Betriebliche Verfahren für TMG (normale Betriebsverfahren, Checklisten, Notverfahren)
- Flugleistung und Flugplanung
- allgemeine Flugzeugkunde (Erweiterungen für TMG)
- Navigation (Besonderheiten beim Motorflug)
Die Theorieausbildung erfolgt nach Aufgabenstellung durch den verantwortlichen Fluglehrer vorrangig im Selbststudium, ergänzt durch Frontalunterricht und Übungen.
2.b Praktische Ausbildung (ca. 7:00 Flugstunden mit ca. 18 Starts/Landungen):
Die praktische Ausbildung umfaßt alle Flugübungen, um den TMG sicher zu beherrschen.

4. Prüfungen
a) Theoretische Prüfung:
Die theoretische Prüfung erfolgt durch den Flugprüfer während der praktischen Prüfung auf dem durch die zuständige Lizenzbehörde heraugegebenen Prüfungsformblatt und wird Anhang zum "Protokoll der praktischen Prüfung / Befähigungsüberprüfung für Flugzeuge mit einem Piloten".
b) Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung umfasst alle Abschnitte und Elemente des "Protokolls der Prüfung/Befähigungsüberprüfung für Flugzeuge mit einem Piloten" durch einen für TMG anerkannten Flugprüfer.

Hinweis:
Der Bewerber muß die praktische Prüfung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beginn des Lehrgangs für die Erweiterung seiner Rechte auf TMG ablegen.