Was müssen Sie gewährleisten, wenn sie Passagiere befördern möchten ?


Als Inhaber einer PPL(A) dürfen Sie ein Flugzeug zur Beförderung von Fluggästen nur betreiben:

(1) wenn Sie als PIC oder als Copilot in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts, Landeanflüge und Landungen in einem Flugzeug derselben Klasse oder desselben Musters oder in einem FFS* absolviert haben.

Die 3 Starts und Landungen müssen entsprechend den Rechten des Piloten beim Führen eines Flugzeugs mit mehreren Piloten oder mit einem Piloten absolviert werden, und

(2) als PIC bei Nacht, wenn Sie

a) in den letzten 90 Tagen mindestens einen Start, Landeanflug und Landung bei Nacht als Pilot in einem Flugzeug derselben Klasse oder desselben Musters oder in einem FFS* absolviert haben, oder

b) eine Instrumentenflugberechtigung besitzen.


* FFS (engl.: "Full Flight Simulator"), ein Flugsimulator, der diese Flugzeugklasse oder Flugzeugmuster nachbildet.


Hinweis:
Wenn Sie Inhaber einer Musterberechtigung als Kopilot für ein Flugzeugmuster mit einer vorgeschriebenen Besatzung von mehreren Piloten sind (z.B. Zweimann-Besatzung), müssen sie zwar als Kopilot innerhalb der letzten 90 Tage die vorgeschriebenen 3 Starts, Landeanflüge und Landungen absolviert haben, können jedoch auch ohne Absolvierung eines Starts, Landeanfluges und Landung in der Nacht als Kopilot beim Nachtflug tätig sein.


Gültigkeit, Verlängerung, Erneuerung von CR/TR