I. Grundrechte des Inhabers einer Privatpilotenlizenz für Flugzeuge

Als Inhaber einer Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (engl.: "Private Pilot License Aircraft", PPL(A)) dürfen Sie, ohne Vergütung, als verantwortlicher Flugzeugführer (engl.: "Pilot in Command", PIC) oder Kopilot (engl: "Copilot", CO) auf Flugzeugen oder TMG im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein.

Besitzen Sie einen PPL(A) mit den Rechten eines Lehrberechtigten (engl.: "Flight Instructor", FI) oder eines Prüfers (engl: "Flight Examiner", FE), so dürfen sie eine Vergütung erhalten für:
(1) die Durchführung von Flugausbildung für die LAPL(A) oder PPL(A);
(2) die Durchführung von praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen für diese Lizenzen;
(3) die mit diesen Lizenzen verbundenen Rechte und Zeugnisse.

II. Sie können als Inhaber einer PPL(A) ihre Rechte erweitern durch:

(1) Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (engl.: "Instrument Flight Rating", IFR);
(2) Erwerb weiterer Klassen- (engl.: "Class Rating", CR) und Musterberechtigungen (engl.: "Type Rating", TR) für Flugzeuge;
(3) Erwerb weiterer Berechtigungen, wie:
- Kunstflugberechtigung;
- Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern;
- Nachtflugberechtigung;
- Bergflugberechtigung;
- Lehrberechtigung (CPL Theorie-Ausbildung und -Prüfung erforderlich).




Mein PPL(A)
Voraussetzungen für Erwerb des PPL(A)