Allgemeine Geschäftsbedingungen der HG-Airservice

1. Geltendes Recht:
Für Firma und Kunden gilt deutsches Recht in den gegenseitigen Beziehungen (HGB, BGB), soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2. Bezahlung von Leistungen und Waren:
Alle Flugdienstleistungen (Ausbildung/Schulung/Schnupper- und Rundflüge/Vercharterung) sind vor deren Erbringung zu bezahlen (bar oder per Überweisung).
Alle verbindlich bestellten und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HG-Airservice.

3. Bedingungen für die Ausbildung/Schulung von Privatpiloten:
Es gelten die getroffenenen Vereinbarungen im gültigen Ausbildungsvertrag, und:
-
die Bestimmungen der Ausbildungsgenehmigung und der genehmigten Handbücher der HG-Airservice;
- für die flugpraktische Ausbildung gelten die anwendbaren luftrechtlichen Vorschriften (ICAO, EU, National);
- bezüglich Versicherungen gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und des Luftfahrtversicherers;
- für Ausbildung/Schulung gilt die jeweils aktuelle Preisliste der HG-Airservice;
- die bei Flugschulung und Prüfungen anfallenden Flughafen- und Flugsicherungsentgelte sind durch den Flugschüler zu tragen.

4. Bedingungen für die Vercharterung von Flugzeugen:
Flugzeuge werden durch die HG-Airservice nur verchartert, wenn alle folgenden Bedingungen gegeben sind:
- der Charterer verfügt über die notwendige Lizenz für Flugzeuge/Segelflugzeuge mit gültiger Klassenberechtigung bzw. Rechten für TMG;
- der Charterer verfügt über ein gültiges Tauglichkeitszeugnis der notwendigen Klasse;
- es liegt eine gültige Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG vor;
- der Charterer hat eine genügendes theoretisches- und praktisches Vertrautmachen auf dem Luftfahrzeug durchgeführt und ist in der Lage das Luftfahrzeug sicher zu führen;
- der Charterer hat einen Chartervertrag mit der HG-Airservice abgeschlossen.

Für die Charterung von Flugzeugen gilt die jeweils aktuelle Charterpreisliste der HG-Airservice.
Die bei der Charterung anfallende Flughafen- und Flugsicherungsentgelte sind durch den Charterer zu tragen.




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