Bewerbern um eine LAPL(A) können folgende Erfahrungen und Vorkenntnisse angerechnet werden:

(1)
Wenn Sie bereits im Besitz einer Lizenz für Flugzeuge sind oder waren, wird dies vollständig auf den Erwerb des LAPL(A) angerechnet.
Sollte Ihre Lizenz abgelaufen sein, müssen sie die praktische Prüfung für LAPL(A) auf der entsprechenden Flugzeugkategorie ablegen.

(1) Wenn Sie Inhaber einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung sind und nach Eintragung der TMG-Erweiterung mindestens 21 Flugstunden auf TMG's absolviert haben, müssen Sie vor Erteilung des LAPL(A) folgende Zusatzausbildung auf Flugzeugen absolvieren:
(a) 3 Stunden Flugausbildung, die Folgendes umfaßten:
- 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer, und
- 10 überwachte Allein-Starts und -Landungen.
(b) Eine praktische Prüfung auf dieser neuen Klasse, verbunden mit einer theoretischen Überprüfung durch den Prüfer auf folgenden Gebieten:
- Betriebliche Verfahren;
- Flugleistung und Flugplanung;
- Allgemeine Flugzeugkunde.

(2) Bei Bewerbern, die bereits über Erfahrung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) besitzen, kann eine Anrechnung auf die vorgeschriebene praktische Ausbildung erfolgen.
Der Umfang der Anrechnung wird von unserer Flugschule (wenn Sie bei uns die Ausbildung absolvieren möchten) auf der Grundlage eines Vorab-Testfluges mit unserem Ausbildungsleiter festgelegt, jedoch darf diese Anrechnung in keinem Fall:
- ihre gesamte bisherige Flugzeit als PIC überschreiten;
- 15 Ausbildungsflugstunden überschreiten;
- die Anforderungen an die überwachte Alleinflugzeit, die Allein-Überlandflugzeit und der vorgeschriebene Allein-Zielrückkehrflug von mindestens 150 km Länge mit Landung auf einem anderen Flugplatz bleiben hiervon unberührt.





Voraussetzungen für den Erwerb des LAPL(A)
Theorieausbildung